BFH - Beschluss vom 18.12.2002 (IX B 180/02)
Die Beschwerde ist unbegründet und deshalb gemäß § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückzuweisen. Zum Teil entspricht die Beschwerdebegründung bereits nicht den Darlegungsanforderungen des § 116 Abs. [...]