BFH - Beschluss vom 07.12.2006 (IX B 44/06)
Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der dafür bestimmten Frist begründet wurde und eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden kann. 1. Nach § 116 Abs. 3 Satz 1 bis 3 der [...]