BVerwG - Beschluß vom 31.07.2008 (9 B 80.07)
Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdevorbringen rechtfertigt die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß [...]