FG Düsseldorf - Urteil vom 12.11.2009 (12 K 961/06 F)
Unter Änderung des Bescheids vom 17.6.2005 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 1.2.2006 wird die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Einkommensteuer auf den 31.12.2004 dergestalt [...]