SG Dortmund - Urteil vom 17.07.2009 (S 22 As 66/08)
Der Bescheid vom 04.06.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.10.2007 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Klägers. Der Kläger wendet sich gegen die [...]