OLG Hamm - Beschluss vom 07.12.2010 (I-15 W 636/10)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die vom Notar im Namen der Beteiligten, deren Erklärung er beglaubigt hat, eingelegte Beschwerde ist nach §§ 382 Abs. 4 S. 2, 58 ff. FamFG zulässig, in der Sache aber unbegründet. Zu [...]