OVG Hamburg - Beschluss vom 29.04.2010 (3 Bf 368/09.Z)
Der Antrag der Klägerin, die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 21. Oktober 2009 zuzulassen, wird verworfen. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. Der Streitwert wird [...]