FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 06.05.2015 (9 V 9107/14)
Der Antrag wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. I. Die Prozessbeteiligten streiten um die Frage, ob der Antragsteller verpflichtet ist, Hinterziehungszinsen auch für die [...]