KG - Beschluss vom 03.12.2015 (1 Ws 82/15 - 161 AR 4/15)
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Landgerichts Berlin vom 16. Oktober 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Dem Angeklagten werden [...]