FG Baden-Württemberg - Beschluss vom 12.01.2015 (1 KO 1679/14)
1. Der Streitwert im Verfahren 1 K 4197/13 wird auf 5.845,56 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Erinnerung zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Erinnerungsführerin zu 64 v.H. und die [...]