LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.07.2017 (L 18 SF 331/17 E)
Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Nach § 66 Abs. 6 Satz 1 Gerichtskostengesetz (GKG) entscheidet über die Erinnerung gegen den Kostenansatz das Gericht durch eines seiner Mitglieder, hier die Berichterstatterin, als [...]