VG Karlsruhe - Beschluss vom 07.12.2017 (A 8 K 12574/17)
Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens hat der Erinnerungsführer zu tragen. Die Entscheidung erfolgt durch die Berichterstatterin, da das Gericht über Erinnerungen gegen [...]