LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 01.10.2018 (L 11 KR 817/18)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 30.01.2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Der Kläger begehrt die Gewährung [...]