VG Freiburg - Beschluss vom 31.07.2018 (4 K 2767/16)
Der Gegenstandswert wird auf 3.150,- EUR festgesetzt. Die Festsetzung des Gegenstandswert beruht auf § 33 RVG i.V.m. §§ 39, 52 Abs. 1 und 3 GKG. Mit dem Hauptantrag begehrt die Klägerin die Übernahme der im Juli 2016 [...]