FG München - Beschluss vom 20.01.2020 (14 V 1567/19)
1. Die Anordnung der Sicherheitsleistung in den Bescheiden vom 05. Juni 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 40 % und der Antragsgegner zu [...]