BayObLG - Beschluss vom 29.03.2021 (101 ZBR 1/21)
I. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 26. November 2020, Az. 38 O 4505/20, wird zurückgewiesen. II. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die [...]