FG Nürnberg - Beschluss vom 03.04.2023 (6 V 1330/22)
1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen. I Streitig ist in der Hauptsache die Aufhebung des Kindergeldes für die Kinder A , geboren am, und B , geboren am, ab Februar [...]