FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.04.2023 (6 K 1833/19)
I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Streitig ist die Festsetzung von Differenzkindergeld für das Kind S, geb. 25.09.2012, für den Zeitraum September 2012 bis Dezember [...]