LSG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 02.02.2023 (L 9 SO 36/15 KL)
Der Schiedsspruch vom 16. März 2015 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 198.840,32 Euro festgesetzt. Die Beteiligten streiten um [...]