OVG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 17.11.2023 (OVG 3 K 53/23)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 25. August 2023 wird zurückgewiesen. Die Erinnerungsführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Beschwerde ist nicht begründet. Das [...]