OLG Bremen - Beschluss vom 27.11.2024 (2 U 18/22)
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit beider Parteien im Berufungsverfahren wird ab dem 19.06.2024 auf 4.290 € festgesetzt. I. Der Kläger begehrt Festsetzung des abweichenden Wertes der anwaltlichen [...]