OVG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 28.11.2024 (7 B 11209/24.OVG)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 29. Oktober 2024 wird verworfen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Gerichtskosten [...]