FG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 09.05.2025 (3 V 33/25)
Die Vollziehung der Einziehungsverfügung vom 14.03.2025 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer Entscheidung über den dagegen eingelegten außergerichtlichen Rechtsbehelf ausgesetzt. Der weitergehende [...]