LSG Hamburg - Urteil vom 19.11.2025 (L 2 R 49/24)
1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Die Klägerin begehrt eine Rente wegen Erwerbsminderung von der [...]