LSG Mecklenburg-Vorpommern - Beschluss vom 04.02.2025 (L 6 KR 39/24 B ER)
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Antragsteller wendet sich im Eilverfahren gegen die Vollstreckung einer Beitragsforderung für den Zeitraum vom 01. [...]