LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 06.02.2025 (L 3 R 207/22)
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 21. Juni 2022 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]