KG - Beschluss vom 19.06.2025 (22 W 23/25)
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 60.000 EUR festgesetzt, § 67 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG entsprechend. I. Die Gesellschaft, eine GmbH, ist seit dem 29. April 2004 wegen [...]