OLG Nürnberg - Beschluss vom 14.03.2025 (8 W 332/25)
Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf 1.050,00 € festgesetzt. I. Mit rechtskräftigem Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 19.12.2024 war die Beklagte zu 1) zur Zahlung von [...]