VGH Bayern - Beschluss vom 28.01.2025 (10 C 24.1956)
Unter Abänderung von Nr. 3 des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 5. November 2024 wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die [...]