FG Münster - Urteil vom 15.04.2025 (9 K 1593/23 Kg)
Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Streitig ist, ob der Kindergeldanspruch der Klägerin im Streitzeitraum Dezember 2022 bis Juli 2023 nach § 62 Abs. [...]