LAG Niedersachsen - Beschluss vom 10.04.2026 (13 Ta 29/26)
Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lingen vom 27.01.2026 (1 Ca 552/24) wie folgt abgeändert: Eine Gebühr nach Nr. 8210 der Anlage 1 zum GKG ist nicht zu erheben. I. Das [...]