OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 13.05.2026 (6 E 406/25)
Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf die Wertstufe bis 35.000 Euro festgesetzt. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht [...]