FG Rheinland-Pfalz - Beschluss vom 30.09.2024 (5 K 1953/22)
Der Zeugin Frau S. ..., ...straße ..., ..., wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft von einem Tag auferlegt, weil sie zum Termin zur mündlichen [...]