OFD Chemnitz - Verfügung vom 01.12.2008 (S 2257 - 7/4 - St 22)
Nach § 1896 BGB ist für Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu besorgen, ein Betreuer durch das Amtsgericht zu bestellen. Neben [...]