Landesamt für Steuern Niedersachsen - Verfügung vom 21.02.2024 (S 2137 - St 224a/St 221-3596/2023)
Für die zu erwartenden Aufwendungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, weil dafür eine öffentlich-rechtliche Aufbewahrungspflicht (§ 257 HGB, § [...]