09/2024 - Lohnbuchhaltung
Die im Koalitionsvertrag der amtierenden Bundesregierung vereinbarte Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren soll ab 2030 umgesetzt werden, um die Lohnsteuerbelastung „gerechter“ auf Eheleute und Lebenspartner zu verteilen. Dabei soll das bereits zugelassene, aber nur wenig genutzte Verfahren durch eine weitge-hende Digitalisierung und Automatisierung vereinfacht werden.