12/2024 - Einkommensteuer
Steuerpflichtige können für ungewisse Verbindlichkeiten, für die Verletzung fremder Patent- und Urheberrechte, für Verpflichtungen anlässlich eines Dienstjubiläums, für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und für Aufwendungen für Instandhaltung und Abraumbeseitigung Rückstellungen bilden. Testen Sie Ihr Wissen!