04/2025 - Buchungsfall des Monats
Die geringfügige Beschäftigung, besser bekannt als Minijob, ist in § 8 Abs. 1 SGB IV gesetzlich verankert. Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Minijobs: zum einen die geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einer Verdienstgrenze von 556 € monatlich (Stand 2025), zum anderen die kurzfristige Beschäftigung, die auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Testen Sie Ihr Wissen zur Buchung von Löhnen und Abgaben für Minijobber!