05/2025 - Buchungsfall des Monats
Das OSS-Verfahren ist eine Sonderregelung, die es Händlern erlaubt, Waren und Dienstleistungen, die sie in Drittländer an Privatpersonen liefern und die eine Umsatzschwelle von 10.000 € überschreiten, in ihrem Sitzland zu melden und dort die Umsatzsteuer abzuführen. Testen Sie Ihr Wissen zur Buchung grenzüberschreitender B2C-Geschäfte!