09/2025 - Umsatzsteuer
Das in § 13b UStG verankerte Reverse-Charge-Verfahren weicht grundlegend vom herkömmlichen Prinzip der Umsatzbesteuerung ab. Normalerweise ist der leistende Unternehmer für die Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verantwortlich. Doch in spezifischen, gesetzlich festgelegten Situationen kehrt § 13b UStG diese Regel um: Die Steuerschuldnerschaft geht vom Leistenden auf den Leistungsempfänger über. Testen Sie Ihr Wissen zu dieser speziellen Regelung!