§ 106 EStG
Stand: 20.12.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts, BGBl. I S. 2730
XIII. Mobilitätsprämie

§ 106 EStG Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

§ 106 Ertragsteuerliche Behandlung der Mobilitätsprämie

EStG ( Einkommensteuergesetz )

Die Mobilitätsprämie gehört nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes.