§ 107 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.01.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BGBl. I Nr. 161 vom 14.07.2025

§ 107 EStG Anwendung der Abgabenordnung

§ 107 Anwendung der Abgabenordnung

EStG ( Einkommensteuergesetz )

Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung mit Ausnahme des § 163 der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden.