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§ 21
BKGG
FNA: 85-4
Fassung vom: 28.01.2009
Stand: 01.03.2025
zuletzt geändert durch:
Steuerfortentwicklungsgesetz, BGBl. I Nr. 449 vom 23.12.2024
Änderungsnachweis
§ 21 BKGG Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995 durch Kindergeld
Inhaltsverzeichnis
Änderungsnachweis
§ 21 Sondervorschrift zur Steuerfreistellung des Existenzminimums eines Kindes in den Veranlagungszeiträumen 1983 bis 1995 durch Kindergeld
BKGG ( Bundeskindergeldgesetz )
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