§ 244 HGB
FNA: 4100-1
Fassung vom: 10.05.1897
Stand: 01.08.2026
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung, BGBl. I Nr. 369 vom 22.12.2025

§ 244 HGB Sprache. Währungseinheit

§ 244 Sprache. Währungseinheit

HGB ( Handelsgesetzbuch )

Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.