§ 359 InsO
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411
DREIZEHNTER TEIL Inkrafttreten

§ 359 InsO Verweisung auf das Einführungsgesetz

§ 359 Verweisung auf das Einführungsgesetz

InsO ( Insolvenzordnung )

Dieses Gesetz tritt an dem Tage in Kraft, der durch das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung bestimmt wird.