§ 36 EStG
FNA: 611-1
Fassung vom: 08.10.2009
Stand: 01.10.2025
zuletzt geändert durch:
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, BGBl. I Nr. 161 vom 14.07.2025

§ 36 EStG Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

§ 36 Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer

EStG ( Einkommensteuergesetz )

(1) Die Einkommensteuer entsteht, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. (2) Auf die Einkommensteuer werden angerechnet: 1. die für den Veranlagungszeitraum entrichteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 37);