10.2 Ursachen für latente Steuern

Autor: Bolk

10.2.1 Passive latente Steuern - latente Steuerbelastung

10.6

Passive latente Steuern1) sind zu würdigen, wenn auf der Aktivseite der Handelsbilanz ein Bilanzausweis erfolgt, der den Ansatz in der Steuerbilanz überschreitet. Gleiches gilt, wenn ein Passivposten in der Handelsbilanz eine entsprechende Passivierung in der Steuerbilanz unterschreitet oder nicht ausgewiesen werden darf. Insbesondere kommen die folgenden Bilanzierungs- und/oder Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerrecht in Betracht:

Passivierung von Rücklagen für Investitionen nach § 6b Abs. 3 EStG, R 6.5 Abs. 4 EStR (RfE), R 6.6 Abs. 4 EStR (Zuschussrücklage)

Rücklage nach § 6 UmwStG für Konfusionsgewinne nach Umwandlung

Rücklage nach § 5 Abs. 7 EStG nach Verpflichtungsübernahme

Abzug stiller Reserven nach § 6b Abs. 1 und 3 EStG oder R 6.6 Abs. 4 EStR sowie Abzug nach R 6.5 Abs. 4 EStR

Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG, wenn bei der Bewertung für Zwecke der Handelsbilanz ein niedrigerer AfA-Satz zugrunde gelegt wird als derjenige, der nach § 7 Abs. 4 EStG zwingend anzuwenden ist

Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen (§§ 7b, 7c, 7g, 7h,2) 7i EStG)