12.4 Ausstellung einer Steuerbescheinigung

Autor: Hüls

12.59

Nach § 27 Abs. 3 KStG ist eine Kapitalgesellschaft verpflichtet, für die Einlagenrückgewähr, die nach § 27 Abs. 1 Satz 3 KStG als Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu berücksichtigen ist, eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu erteilen. Der Steuerbescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG kommt die Aufgabe zu, die durch die Feststellung des Einlagekontos bestimmte Korrespondenz beider Besteuerungsebenen abzusichern. In der Steuerbescheinigung sind

Namen und Anschrift des Anteilseigners,

die Höhe der Leistungen, soweit das steuerliche Einlagekonto gemindert wurde, und

der Zahlungstag

zu bescheinigen, für die das steuerliche Einlagekonto als verwendet gilt.

12.60