12.5 Fehlerhaft ausgestellte Steuerbescheinigung

Autor: Hüls

12.5.1 Bescheinigung von zu niedriger Verwendung

12.63

Ist für eine Leistung (i.d.R. Gewinnausschüttung) der Kapitalgesellschaft die Minderung des Einlagekontos zu niedrig bescheinigt worden, bleibt die der Bescheinigung zugrunde gelegte Verwendung gem. § 27 Abs. 5 Satz 1 KStG unverändert. Eine Berichtigung der Steuerbescheinigung i.S.d. § 27 Abs. 3 KStG ist nicht zulässig (§ 27 Abs. 5 Satz 3 KStG). Hintergrund dieser sogenannten Verwendungsfestschreibung ist, dass eine Änderung der Steuerbescheinigungen in der Praxis bei einer Vielzahl von Gesellschaftern unpraktikabel bis unmöglich ist (z.B. bei Publikumsgesellschaften). Die Verwendungsfestschreibung tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Steuerbescheinigung erstellt und zumindest einem Anteilseigner ausgehändigt worden ist.1) Vor der Aushändigung kann die Bescheinigung jederzeit berichtigt werden.

12.64