Autor: Tillmann |
Ist die Entscheidung zur Eröffnung einer GmbH gefallen, so stellt sich die Frage, wie die GmbH zu gründen ist. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
Als gesetzlicher Normalfall sieht das GmbHG eine Entstehung im Rahmen einer sogenannten echten Neugründung vor. Diese Vorgehensweise gewährleistet den Gesellschaftern größtmögliche Flexibilität. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Gesellschaft kapitalistisch oder personalistisch strukturiert ist, ob es sich um eine Einpersonengesellschaft oder um eine Komplementär-GmbH handelt.
Das GmbHG sieht für die Neugründung einer GmbH folgenden Fahrplan vor:
a) | Abschluss eines notariellen Gründungvertrags, |
b) | Bestellung der Organe (Geschäftsführer), |
c) | Erbringung der Bar- bzw. Sacheinlagen, |
d) | Anmeldung und Eintragung zum Handelsregister. |
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