1.1 Echte Neugründung

Autor: Tillmann

1.1

Ist die Entscheidung zur Eröffnung einer GmbH gefallen, so stellt sich die Frage, wie die GmbH zu gründen ist. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:

Soll eine "normale" GmbH verwendet werden mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 € oder kann so viel Stammkapital nicht aufgebracht werden?

Soll die Gesellschaft vollständig neu gegründet werden (echte Neugründung)?

Oder soll eine stillgelegte GmbH reaktiviert werden (Mantelgründung)?

Alternativ könnte daran gedacht werden, eine bereits bestehende Personengesellschaft in eine GmbH umzuwandeln.

1.2

Als gesetzlicher Normalfall sieht das GmbHG eine Entstehung im Rahmen einer sogenannten echten Neugründung vor. Diese Vorgehensweise gewährleistet den Gesellschaftern größtmögliche Flexibilität. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Gesellschaft kapitalistisch oder personalistisch strukturiert ist, ob es sich um eine Einpersonengesellschaft oder um eine Komplementär-GmbH handelt.

1.1.1 Gesellschaftsrechtliche Vorgehensweise

1.3

Das GmbHG sieht für die Neugründung einer GmbH folgenden Fahrplan vor:

a)

Abschluss eines notariellen Gründungvertrags,

b)

Bestellung der Organe (Geschäftsführer),

c)

Erbringung der Bar- bzw. Sacheinlagen,

d)

Anmeldung und Eintragung zum Handelsregister.

1.1.1.1 Vorabüberlegungen

1.4

Vor Abschluss eines Vertrags sollten ein paar Grundentscheidungen getroffen werden, die im Vertrag dann konkretisiert werden: